Zurück in die pädagogische Zukunft – Mein persönlicher Jahresrückblick mit integriertem Ausblick

29 Dez

Noch 3 Tage. Dann ist es vorbei. Dieses 2011. Das Leben geht weiter, in der mathematischen Folge versehen mit der Jahreszahl 2012. Es ist so üblich in diesen Jahreswechselzeiten, in jenen Momenten der Veränderung in sich zu gehen und sich zu fragen: „Was war los?“ Mit dem üblichen Jahresrückblicken besudeln uns Fernsehshows. Sinnloserweise. Denn wir wissen ja, was passiert ist. Wozu also Dinge aufwärmen, die vergangen sind?

Seltener wird gefragt: „Was wird passieren?“ Dabei ist der gewagte Blick in die Zukunft viel spannender. Aber auch schwieriger. Wir wissen, was war. Wir wissen aber nicht, was wird. Eine Glaskugel, die uns die Geheimnisse verrät, ist leider ausverkauft und selten verlässlich. Und im geschmolzenen Blei kann man jeden Quatsch hinein interpretieren. Nun, wir können uns gute Vorsätze geben. Wir werden sie aber selten umsetzen. Warum?  Weil es unlogisch ist, im folgenden Jahr das Rauchen aufzugeben, wenn die Sucht an Silvester noch zu groß ist. Es ist unlogisch, im folgenden Jahr mehr Sport zu treiben, wenn es an Silvester an der notwendigen Motivation fehlt und letztlich, wenn es an guten Gründen fehlt, wenn man eh noch nie Sport getrieben hat.

Was wir aber tun können, ist logisch zu denken. Wir können uns überlegen, was notwenig ist, zu tun, was quasi auf  der Tagesordnung  des eigenen Lebens steht und was in der Konsequenz eintreten wird und notwendigerweise passieren muss. Wir können uns denken, dass diese logischen Folgen und Konsequenzen positiv oder negativ sein können, indem wir diese bewerten. Wir können uns denken, was notwendig ist, um positive Folgen zu beschleunigen oder zu optimieren oder um negative Folgen abzuwenden. Zumindest können wir das versuchen. Dazu müssen wir beschließen, im folgenden Jahr Entscheidungen zu treffen, keine Vorsätze, die man eh nicht einhält, weil sie unlogisch sind, sondern Entscheidungen, die notwendig sind, die mit den besagten Tagesordnungspunkten, die vor der Tür stehen, im Einklang stehen. Die Frage bleibt nur: Werden wir uns richtig entscheiden?

Um diese Frage zu beantworten, ist es notwendig, in die Vergangenheit zu blicken. Wissen wir, wie wir uns in der Vergangengheit verhalten haben, wissen wir, wie wir uns in Zukunft entscheiden werden. Denn es ist es nicht abzusehen, dass wir uns innerhalb weniger Monate oder Jahre so sehr verändern werden, dass wir Entscheidungen treffen, die letztlich nicht unseren lieb gewonnen Gewohnheiten, Idealen oder Werten zuwider laufen.

Ich persönlich habe dieses Jahr mein Studium im Lehramt abgeschlossen, „Master of Education“ steht nun auf meinem Abschlusszeugnis. Im folgenden Jahr müsste ich notwendigerweise mein Referendariat absolvieren, ein Vorbereitungsjahr – oder 2 Jahre, je nach Bundesland -  für angehende Lehrer, das zum 2. Staatsexamen führt. Um dieses Referendariat zu absolvieren, müsste ich mich für dieses entscheiden, Ich müsste eine Bewerbung schreiben. Das wäre logisch. Aber wäre das auch richtig? Wäre diese Entscheidung gut? Passt sie zu meiner Persönlichkeit, zu meinen Idealen, zu meinen Werten, zu den Entscheidungen, die ich bisher getroffen habe?

Ich habe dieses Jahr – um mal kurz doch zurückzublicken -  meine Masterarbeit zum Thema „Unterrichtsstörungen – Strukturelle Ursachen und Auswege“ geschrieben. Fast das ganze Jahr, von Januar bis Oktober habe ich für diese Arbeit an die 100 Schüler beobachtet und ihr Verhalten analysiert, Interviews mit Schülern, Lehrern und Gespräche mit Dozenten geführt, habe Studien und Bücher gelesen, Texte studiert. In meiner Masterarbeit habe ich verdeutlicht, dass Unterrichtsstörungen letztlich keine willkürlichen oder zufälligen Aktionen „frecher“, „fauler“, „unerzogener“ oder „undisziplinierter“ Schüler sind. Sie sind keine Handlungen, die „schwierige“ oder „verhaltensauffällige“ Schüler aus dem Nichts heraus erfinden, um den Lehrern „böse Streiche“ zu spielen.  Auch die These, Unterrichtsstörungen ergeben sich aus der Inkompetenz, gar aus der psychischen Verfasstheit des Lehrers greift zu kurz.  Von solchen personalen Debatten, die lediglich zu Etikettierungen, kriminologischen Schuldzuweisungen oder zu sinnlossen oder zu kontraproduktiven Disziplinarmaßnahmen führen, die letztlich aber das Phänomen der Unterrichtsstörungen weder fundiert erklären, noch verhindern können , habe ich in meiner Masterarbeit Abschied genommen. Ich sage noch heute: Das Verhalten von Schülern ist bedingt durch die verwaltete Institution Regelschule, die sie umgibt. Unterrichtsstörungen liegen letztlich institutionellen, schulischen und am Ende gar bildungspolitischen Ursachen zugrunde. Sie sind Reaktionen auf Elemente einer Regelschulstruktur, die von Pflichten, Zwängen, von Leistungs- und Selektionsmechanismen und von generationalen und schulinternen Hierarchien bestimmt ist, die den Lern- und Leistungsbedürfnissen des individuellen Schülers nicht immer gerecht werden, die stattdessen Langeweile, Resignationen, Enttäuschungen, Perspektivlosigkeiten, Versagens-, Aufstiegs und Abstiegsängste, Leistungsdruck, Ohnmachts- und Wutgefühle herausfordern, die den Nährboden für Unterrichtsstörungen und für Gewalt anbieten.  Die Institution Schule verhindert durch ihre Zwangs-, Herrschafts- und Machtstrukturen das Ausleben von Bedürfnissen und Freiheiten der Schüler (und Eltern) und fördert so psychisches, gar logisches, wenn nicht gar gesundes Reaktanzverhalten heraus, das aber im System Schule letztlich als Unterrichtsstörung, als Disziplinproblem verstanden wird. Deshalb stören Schüler an so gut wie allen Schulen. Schüler haben auch schon immer an Schulen den Unterricht gestört und das unabhängig von Kulturen, Nationen oder Epochen.

Und was ist die logische Konsequenz? In diese Regelschulen zu gehen, um in ihnen ein Referendariat zu absolvieren? Um Teil der verwalteten Institution Schule zu werden? Um zuzusehen, wie Schüler in ihr versagen, krank werden und notwendigerweise stören?  Sicher nicht. Es wäre inkonsequent. Sicher. Es wäre notwendig, das Referendariat zu absolvieren, wenn ich bedenke, dass ich für den Lehrerberuf, für das sichere berufliche Standbein, ein 2. Staatsexamen brauche. Aber was habe ich von einem sicheren Lehrerberuf, wenn ich auf dem Weg dahin mich zerreißen muss, wenn ich letztlich Dinge tuen muss, die ich im Grund ablehne, die ich für schlecht halte, wenn ich Schüler zu unsinnigen Leistungsanforderungen antreiben muss, wenn ich sie zu sinnlosen Hausaufgaben peitschen muss und wenn ich sie für Dinge motivieren muss, wozu sie gar nicht zu motivieren sind, wenn ich ihnen Wissen beibringe, das sie langweilt, wenn ich am Ende dazu beitragen muss, junge Menschen zu benoten, wenn ich dazu beitragen muss, Schüler, junge Menschen nach ihrer Leistungsfähigkeit zu selektieren, wenn ich im Endeffekt Dinge tun werde, die logischerweise Unterrichtsstörungen hervorrufen müssen und wenn ich zwangsläufig jene Unterrichtsstörungen unterbinden muss, die aber berechtigt, logisch und sinnvoll sein werden. Ich werde sinnlose Dinge tun, Schüler disziplinieren, bestrafen etc.. etc.. Und das obwohl ich sie verstehen kann.  Ich werde Schüler trainieren, mir zu gehorchen und in Seminaren behaupten, das zu tun, weil sie so mündig, erwachsen und reif werden. Was für ein bekloptter Irrsinn.

Also doch kein 2. Staatsexamen? Doch kein Referendariat? Was bleibt? Was bleibt sind Berufe, in denen das 2. Staatsexamen nicht gebraucht wird. Was bleibt ist die Bildungspolitik. Was bleibt sind Schulbuchverlage. Was bleibt ist die professionelle Nachhilfe, in der ich ausgleichen kann, ja muss, was die Schule kaputt gemacht hat.  Was bleibt sind freie, demokratische Schulen, wie z.B. die Demokratische Schule X oder die Ting-Schule. Und wenn’s nicht klappt? Doch das Referendariat? Kapitulieren vor dem System? Sich verkaufen?

Was bleibt, ist die Ungewissheit und die Qual, Entscheidungen für die Zukunft treffen zu müssen. Im folgenden Jahr. Dabei muss ich in die Vergangenheit blicken, um zu überlegen, ob das, was ich tun werde im Einklang mit dem steht, was ich getan habe und was ich bisher geworden bin. Bisher zweifle ich. Und es ist notwendig, diese Zweifel auszuräumen und zu einem Standpunkt zu kommen. So ist es wohl, das Leben.

In dem Sinne: Entscheidungsfrohes Neues!

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Die Rede des Papstes im Bundestag als Dialog zwischen Vater und Sohn

23 Sep

Gestern hat Papst Benedikt XVI. im Bundestag eine Rede gehalten. Jeder war gespannt, ob er als Politiker des Staates Vatikans sprechen würde oder als Oberhaupt der katholischen Kirche. Nun wissen wir: Weder noch. Er sprach als Rechtsphilosoph. Er sprach als Professor Dr. Ratzinger. Seine Rede glich einer Vorlesung im Studiengang Politikwissenschaften. Möglicherweise wäre diese Rede tatsächlich auch in einer Universität, vor einem intellektuellen Publikum besser aufgehoben. Ich bezweifel nämlich, dass tatsächlich die Abgeordneten der Rede folgen konnten. Gleichermaßen glaube ich, dass auch viele Zuschauer an den Bildschirmen nicht so recht verstanden, was er nun sagt und vor allem, was er meint.

Entsprechend habe ich mir überlegt, das, was der Papst vermitteln wollte, das Zentrale, das Wichtige, kurz, knapp und verständlich in „einfacher Sprache“ zu erkären, Allerdings liegt es mir fern, nun den Erklärbär zu spielen, wirke ich ja dann wieder theoretisch und oberlehrerhaft.

Mir kam die Idee, Ratzingers Rede in eine Art Dialog umzuwandeln. Im Grunde hat der Papst ja eine Frage gestellt, nämlich: „Wie erkennen wir, was Recht ist?“ Es ging um die Quelle, die Grundlage der Rechte, z.B. um die Grundlage der Grundrechte hier in Deutschland, im Grunde gar um die Grundlage der Menschenrechte. Um die Philsophie der Rechte. Insofern wir hier „Rechte“ als „gerecht handeln“ verstehen – immerhin hat der Papst nicht zwischen politischem Recht und moralischer Gerechtigkeit unterschieden – so können wir auch – viel einfacher – uns fragen, woher wir wissen, ob das, was wir tun, gar entscheiden richtig ist?

Diese Frage könnte auch ein kleiner Junge von 5 Jahren stellen, der seinen Vater fragt: „Papa, woher weiß ich, was richtig ist“? Aus dieser Frage heraus könnte sich ein Gespräch zwischen Vater und Sohn ergeben. Und diesen Dialog will ich hier nun aus der Papstrede heraus entwickeln. Dabei konzentriere mich – wie gesagt – nur auf das Wichtigste, um die Kernbotschaft. Um die Antwort der Frage.

Was ist überhaupt die Kernbotschaft? Was ist die Antwort auf die Frage, woher wir wissen, was Recht, was richtig, gar gerecht ist? Zunächst: Man könnte annehmen, der Papst habe kompliziert erklären wollen, dass die Quellen des Richtigen, des Rechts und der Gerechtigkeit in Gott liegt, gar in der Bergpredigt Jesu Christi, in seinem Wirken und Tun, letztlich im Evangelium, in der Bibel, in der Offenbarung Gottes. Mitnichten! Keineswegs! Er meinte:

In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen…

Wie könnte hier ein entsprechender Dialog aussehen? Ich schlage – auch wenn mir bewusst ist, dass ich nun vereinfache, was gewollt ist – diesen hier vor: Der Vater fragt zurück:

Vater: „Was glaubst du denn, woher wir Menschen wissen, was richtig und falsch, gut und böse ist?“

Sohn: „Na, ich habe gehört, von Mama, das sagt uns Gott. Das steht in der Bibel.“

Und so kontert der Vater:

Vater: „Nein, das stimmt so nicht ganz. Wir wissen, was richtig und falsch ist, weil wir darüber nachdenken, weil wir überlegen können. Wenn du z.B. jemandem was klauen willst und du willst wissen ,ob das richtig ist, denkt du dann darüber nach, wie du dich fühlen würdest, wenn man dir was klaut. Dann würdest du feststellen, dass dir das nicht gefallen würde, wenn man dich beklauen würde. Also sagst du: „Klauen ist nicht richtig.“ Und daher klaust du nicht. Weil du darüber nachgedacht hast. Das nennt man auch Vernunft oder auch „vernünftig sein“. Das meint Opa immer, wenn er sagt: „Sei mal vernünftig!“ Er meint damit: „Denk mal drüber nach!“  Außerdem weißt du, was richtig ist, weil du es spürst. Du isst z.B. was, wenn du Hunger hast. Und  du hörst auf, wenn du satt bist. Das ist dann unsere Natur. Also kommt unser Wissen über das Richtige aus der Vernunft und der Natur.“

5jährige haben die Angewohnheit, weiter zu fragen, meist mit einem schlichten „Warum?“ der Sache auf den Grund zu gehen. Diesen kindlichen Forschergeist finden wir in der Wissenschaft und diesen finden wir hier auch beim Intellektuellen Ratzinger wieder. Hier gibt er sich auch nicht mit der Antwort simplen Erklärung „Vernunft“ und „Natur“ zurfrieden. Er fragt sich: Woher kommt nun diese Vernunft? Was ist die Voraussetzung für Natur?“ Ratzinger hat hier nun die Antwort, die katholische Erwartungen erfüllt. Er meint, dass

das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.

und betont genau das noch einmal in der rhetorischen Frage:

Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?

Das 5jährige „Warum?“, das im Grunde nichts weiter heißt als „Warum gibt es Vernunft und Natur?“ könnte dem Kleinen folgendermaßen – viel einfacher – beantwortet werden:

Vater: Natur und Vernunft, das beides hat Gott gemacht und uns geschenkt.

Die Pointe kommt nun aber zum Schluß. Ratzinger ist hier am Ende. Der 5jährige fragt aber weiter! Er lässt sich nicht aufhalten, will neugierigerweise wirklich alles wissen und fragt letzlich:

Und woher kommt Gott?

Auf diese Frage gibt Ratzinger keine Antwort. Diese Frage stellt er nicht. Diese Frage kann er auch nicht stellen, weil diese Frage den Gott als Schöpfer und letztlich Gott als Allmächtigen im Universum disqualifiziert. Gibt es jemanden, der Gott gemacht hat, ist dieserjenigerwelcher mächtiger als er. Und natürlich: Irgendwer muss auch diesenjenigenwelchen gemacht haben und so weiter letztlich landen wir hier im inifiten Regress, in der Unendlichkeit der Fragerei. Wie würde der Papa von unserem neugieren Jungen antworten? Nun er würde folgendes sagen:

Sowas fragt man nicht.

Und was lernt das Kind daraus? Dass es falsch ist, bestimmte Fragen zu fragen, weil sie tabu sind. Dass es Denkverbote, letztlich Dogmen gibt.

Frageverbote? Gar Denkverbote? Ob das so richtig ist?

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Brandstifter, Eintrittskarten und Schuldige – Wortspiele mit Grüßen aus Norwegen und London

11 Aug

Nicht erst seit Karl JaspersSchuldfrage“ sucht Deutschland  ja bekanntermaßen immer wieder mal nach Schuldigen. Nach Leuten, die Rechenschaft abzulegen haben, weil sie etwas zu verantworten haben. Nach Tätern, Verbrechern und Gangstern, wie nach geistigen Brandstiftern, Wegbereitern und Eintrittskarten. Wer hat das Leid verursacht, wer hat dazu beigetragen, wer ist der Böse? Bei diesen Schuldfragen, in denen es im Übrigen auch immer am Ende um das Entschuldigen des Beschuldigten geht, geht häufig nur etwas unter, was leider wichtig ist: Die Sache.

Zur Zeit passieren viele schreckliche Dinge. Da werden jugendliche Sozialdemokraten von einem Islamhasser, Tempelbruder bzw. von einem Verächter des Kulturmarxismus umgebracht. Dieserjenigewelcher mordete, richtete ein Blutbad an, nur weil er meinte, die jugendlichen Leute, die – ohne jeh irgendwem was getan zu haben -  ja, – diese da – seien schuld daran, dass Europa „islamisiert“ wird, ja untergeht, wenn nicht gar vergammelt und verkommt. Und wer ist schuld? Broder, Sarrazin & Co…ja, eine „Szene“, die sich – fast genauso wie Anders Behring Breivik – in apokalyptischen Endzeitgeschichten über Europa regelmäßig gegenseitig übertrumpft.

Gegen diese bösen Beschuldigten wird gesagt: „Einzeltäter kommen hier nicht aus dem Nichts.“ So schreibt die Taz:

Es sind Politiker, Blogger, Publizisten, die das Klima angeheizt haben, in dem einer wie Anders Behring Breivik erst auf die Idee kommen konnte, dass der „bloße“ politische oder publizistische Kampf gegen die als elementar bedrohlich imaginierte Moslemgefahr nicht mehr ausreicht.

In der Frankfurter Rundschau heißt es:

Es wäre demagogisch, Broder und andere deutsche Islamophobe zu geistigen Brandstiftern zu erklären und für Breiviks Verbrechen in Mithaftung zu nehmen. Aber richtig ist eben auch, dass Schriften, wie sie Broder verbreitet, das Entrebillett für den aggressiven Antiislamismus bilden, der nicht nur die deutsche, sondern fast alle europäischen Gesellschaften befallen hat.

Broder wehrt sich in der Springerpresse:

Die Art aber, wie eine kausale Verbindung zwischen mir und dem Autor des 1500 Seiten starken Manifests hergestellt wird, sagt vor allem etwas über die Vorstellungswelt meiner Kritiker aus.

Fleischhauer schreibt ebenfalls gegen das Beschuldigen der Islamkritiker:

So etwas kommt von so etwas, lautet kurz gefasst die Botschaft, die aus den Kommentaren spricht.

Und jetzt? Es ist viel geschrieben worden. Passiert ist: Nichts. Broder ist weder angeklagt, noch irgendeiner „Mittäterschaft“ oder „Beihilfe“ verdächtig. Warum also diese hastigen Entschuldigen von ihm? Hat Broder dies nötig? Kein Islamverächter wird von der Polizei oder vom Verfassungsschutz beobachtet. Warum nicht?

Das ist sehr einfach erklären: Selbstverständlich gibt es zwischen Broder & Co und Breivik Zusammenhänge, ferner bekannt als „Gemeinsamkeiten“. Breivik hat ihn zitiert und es gibt hier und da Übereinstimmungen im politischen Denken, wenn auch nicht zwingend im politischen Handeln. Aber es gibt keine Kausalitäten, keine Ursachen und keine Schuld. Nur weil eine Birne mit einem Apfel etwas gemeinsam hat, hier und da Zusammenhänge aufweist, nämlich Obst zu sein, Vitamine und Wasser in sich zu tragen, zu unterschiedlichen Anteilen versteht sich, ist der Apfel nicht an der Birne schuld und nein, die Birne stammt nicht vom Apfel ab.

Insofern geht die Kritik an den Rechtspopulisten nach hinten los: Dadurch, dass ständig nach Schuldigen, nach Mittätern und geistigen Brandstiftern gesucht wird, was ziel- und sinnlos ist, fällt das eigentliche Problem, die Sache, die gemeinsam geteilte Ideologie, der Hass auf die „Bösen“, die teilweise berechtigte, teilweise unberechtigte, in der Regel unreflektierte und leider häufig übertriebene, überdramatisierte und hysterische, ja panische und teilweise depressive und aggressive Kritik am Islam und an den Linken und Linksliberalen unter dem Tisch. Es findet keine Integrations- und Islamdebatte mehr statt, sie wird überlagert von der Schuldfrage, die keiner Sau irgendwas bringt. Die Sache, das Integration- und Zuwanderungsproblem und die Frage, ob Deutschand zum Islam gehört oder so (Wie war das noch?) ist irgendwie vom Tisch. Nur leider ungeklärt.

Das gleiche Problem nun in London. In der Stadt brennt es seit einigen Tagen. Wohn- und Kaufhäuser, Supermärkte, kleine Läden. in Berlin liebevoll „Spätis“ genannt, werden geplündert. Von Jugendlichen, von Banden, von denen, die von Armut, Ausgrenzung und Rassismus betroffen sind. Und wieder: Wer ist schuld? An Armut? An Ausgrenzung? An Rassismus? Selbstverständlich: Nein. Ausnahmsweise mal nicht Broder oder Sarrazin, obwohl Letzerer mit seiner Humankapitaltheorie -  von wegen jeder ist nur dann etwas wert, nur dann dürfe man jemandem Respekt entgegen bringen, wenn er dem Staat etwas nützt, als sei der Mensch lediglich Arbeiter und so Mittel zum Zweck und nicht Zweck an sich, also kein Mensch, sondern Maschine für den Staat  – zumindest als „geistiger Brandstifter“ in Frage käme. Nein: Es ist: Der Kapitalismus. Also die Poltiker, die das „neoliberale System“ (ohne zu klären, was an dem System neu oder freiheitlich sein soll, wenn doch alle darunter leiden) bewahren und keine Politik mehr für die Armen und Jugendlichen machen, die Jugendclubs schließen und Jugendliche verhungern lassen. Und letztlich sind es wir alle, indem wir unser Geld lieber in eigene Flachbildfernseher investieren, statt diese für Jugendclubs in Großbritanien zu spenden. So sagt Raymond Geuss auf tagesschau.de:

Zunächst mal handelt es sich einfach um kriminelle Ausschreitungen, um Banden von vor allem ärmeren Jugendlichen. Sie haben entdeckt, dass sie sich sehr schnell bereichern können, wenn sie gemeinsam agieren. Dahinter aber hat sich in Großbritannien eine ausgewachsene und ausgeschlossene Unterschicht entwickelt. Diese Jugendlichen haben sich einerseits die kapitalistische Erfolgsideologie angeeignet. Sie meinen, dass der Wert eines Menschen in dessen Besitz besteht. Andererseits aber fühlen sie sich aus dem kapitalistischen System ausgeschlossen.

Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit, Konsummaterialismus. Wir kennen es. Aber genau darüber wird nicht diskutiert. Wichtig ist nur: So ist es. Der Kapitalismus ist schuld. Und die Lösung: Das Böse abschaffen! Das Gute einführen! So heißt es:

Langfristig hilft nur eine ganz andere Politik: eine Politik der Umverteilung, der gerechten Organisation von ökonomischen Strukturen. Man müsste neue Kontrollmechanismen für die Finanzwelt einführen. Man müsste den Steuersatz erhöhen. Das alles aber steht zurzeit nicht auf der politischen Tagesordnung. Mir scheint fraglich, ob dazu überhaupt der politische Wille besteht. Im Grunde ist das System am Ende.

Ob das alles so gut ist? Warum gerade Steuern erhöhen? Werden dann mehr Jugendclubs gebaut? Sicher? Sind höhere Steuern, also mehr Geld der Ausweg im System, das aus Geld besteht? Das wirkt wirr. Und bedeutet: Nichts.

Weil: Geuss weiß genau, dass es nun kein neues System geben wird. Er kann auch nicht klären, welches das sein soll. Das wird mit ihm auch keiner klären wollen. Broder wird ihm nicht anworten und ihn fragen, wie denn nun sein System aussehe. Und Geuss weiß das, daher gibt er sich auch keine große Mühe, ein neues, besseres Gesellschaftsmodell theoretisch zu konstruieren. Ihm ist nur wichtig: Der Kapitalismus ist schuld. Zur Rechenschaft wird „der Kapitalismus“ aber nicht gezogen. Das geht auch nicht. Weil: Obst ist nicht daran schuld, dass es vergammelte Äpfel gibt.

Fakt ist: Wer Spätis plündert und Wohnhäuser anzündet, wer sich dann mit Fernseher bereichert und das dann „Umverteilung“ nennt, hat a) keine Ahnung und b) verändert kein System. Er verändert gar nichts. Er ist kein „revoltutionäres Subjekt“, wie man in linken Kreisen sagen würde, weil er keine revolutionäre Idee hat. Er schafft nicht das, was Obama „Change“ nennt. Er will nur den Flachbildfernseher, den wir ihm nicht gönnen, weil er keine Leistung zeigt. Er tut, was Sido in seinem Song „Straßenjunge“ sich zusammenrappt:

Wir Straßenjungs kämpfen nur ums Überleben. Wir habens nicht anders gelernt, einfach nehmen, wenn sie es nicht geben.

Ist Sido nun ein geistiger Brandstifter? Sido ist schuld? Nein, zwischen Sidos Texten und den Straßenjungs aus UK gibt’s nur Gemeinsamkeiten, aber keine Ursachen.Ist wie mit dem Apfel und der Birne. Erklär ich jetzt nich nochmal! Nö!

Allerdings zeigen die Brandstifter aus London (also die ohne geistig zu sein) Wirkung: Sie geben Broder, Sarrazin, Fleischhauer & Co neuen Zündstoff, Schuldige zu suchen, wegen denen Europa verkommt, vergammelt oder sich abschlafft: „Ja, da sieht man ja mal wieder, allet wegen diese linken „Asozialen“ aus den „Multikultikiezen“. Dit hammwa ja schon imma jewusst. Und dat wird man ja wohl noch mal sagen dürfen.“ So tönt es dann aus deutschem Maule: „Sowas kommt von sowas: Multikulti ist schuld!“ Irgendwer muss ja immer schuld sein. Auch wenn die Schuldfrage in die Leere führt und von der Sache, insb. von Debatten, Diskursen, Lösungen und Auswegen ablenkt.

Wie definiert man nochmal Armut?

© Copyright bei Udo Lihs, 2011

Warum die Gäfgen-Entschädigung moralisch nicht zu beanstanden ist.

8 Aug

Magnus Gäfgen wurde 2003 wegen Kindesentführung und Mord rechtmäßig verurteilt. Sein Opfer: Der Bankierssohn Jakob von Metzler. Diese Straftaten sind nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch zu verurteilen. Der Junge hat nichts getan, was eine Entführung oder einen Mord rechtfertigen könnte. Er ist sinnlos, unschuldig und grundlos gestorben. Sein Tod hinterlässt tiefe Verletzungen in der Familie. Mitleid Trauer, Unverständnis und Wut sind die Folgen, die bis heute wirken.

Das Abu-Ghuraib-Gefängnis ist eine Strafanstalt m Irak. Dort sitzen Menschen, die verdächtig sind, Tausende von Menschenleben auf dem Gewissen  haben und die tatsächlich auch Morde und Terrorakte nicht nur geplant, sondern auch durchgeführt haben. Sie haben dort auch den Tod von Kindern zu verantworten. Das Gefängnis ist 2004 in die Schlagzeilen geraten, als us-amerikanischen Gefängniswärter dort in Ermittlungen gegen Verdächtige und Inhaftierte Foltermethoden anwendeten.Diese wurden international rechtlich, als auch moralisch geächtet. Einen zivilisierte Nation könne es sich nicht leisten, gegen Strafgefangene, gegen Mörder, gar gegen verdächtige oder tatsächliche Terroristen Folter anzuwenden.Die Ächtung der Folter verlief ohne Rücksicht auf die bestialischen oder moralisch zu verurteilenden Taten der Strafgefangenen.

Im Jahr 2002 versuchte der Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner  Gäfgnen mit „unmittelbarten Zwang“, d.h. mit Gewalt und mit Folter zu bedrohen, um aus dem Verdächtigen herauszubekommen, wo sich das entführte Kind befindet. Sein Ziel war es, mit der Androhung der Folter das Leben des Kindes, das aber bereits schon tod war, zu retten. Diese Rettungsfolter ist umstritten. Einerseits argumentiert z.B. der Strafrechtswissenschaftler Reinhard Merkel konsequentialistisch: Er führt an, die Folter hätte einen bedeutenden Nutzen: Die Rettung des Lebens. In diesem Sinne wäre die Folter begründet und so moralisch gerecht, wie rechtlich zulässig. Diese Idee stammt aus der Kriegstheorie. Ein Krieg wäre dann gerecht, wenn er einen gerechten Nutzen hat, so z.B. den Nutzen der Nothilfe eines Volkes in Zeiten ihrer Unterdrückung durch einen Diktator. Andererseits wird gesagt, die Anwendung einer Rettungsfolter untergrabe subversiv das Folterverbot und verletze das Prinzip der Menschenwürde, die unter dem Aspekt der Gleichheit vor dem Gesetz und damit unter dem Aspekt der Gerechtigkeit jedem Menschen zusteht, nicht nur unverdächtigen und unschuldigen Bürgern, sondern jedem Menschen, auch Strafgefangen und Verdächtigen, Mördern und Terroristen und zwar unabhängig von ihren Taten und unabhängig von den Zwecken, Zielen oder Gründen, die für die Folter sprechen würden, die lediglich das Prinzip der Menschenwürde aushölen und so untergraben würden.

Somit steht nun jeder, der hier moralische Urteile treffen möchte, vor einem Dilemma: Soll man Ausnahmen für Folter zulassen, wenn hierfür moralisch gute Gründe, wenn ein guter Nutzen, ein guter Zweck wie z.B. die Rettung eines Kindes vorliegen? Oder sollte man Folter prinzipiell nicht zulassen, aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetze, der Gerechtigkeit und der Menschenwürde des Strafgefangen?

Der Staat Deutschland, überhaupt die zivilisierte westliche Welt setzt in seiner Rechtsphilosophie wohl offensichtlich nicht auf konsequentalistische Argumente, sondern versucht, dem Gleichheitsgrundsatzes blind (wie Justizia nun mal ist) zu folgen und das Folterverbot unter allen Umständen zu bewahren. Es wird prinzipiell gedacht. Es geht um den bedingungslosen Erhalt des Rechsstaates. Im Daschner-Prozess wurde der damalige Polizeivizepräsident, der mit Folter gedroht hat, verurteilt. Somit zeigte der Staat Deutschland, dass gar die Androhung von Folter hier nicht geduldet wird, auch dann nicht, wenn diese einen positiven Nutzen hat, auch dann nicht, wenn diese mit einem guten Willen vollzogen würde, mit dem guten Willen, Leben zu retten. Und schließlich erhielt nun Gäfgen am 4.8. als Opfer der Folterandrohung eine Entschädigung für die angedrohte Folter vom 3000 EUR.

Nun wird gesagt, das Urteil sei zwar rechtlich unbedenklich, weil ja der Rechtsstaat und das Folterverbot gilt, es sei aber moralisch zu ächten. Gäfgen habe die Entschädigung moralisch nicht verdient. So schreibt news.de gar vom „Ende der Moral“:

Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schadenersatz dafür, dass ihm im Verhör Folter angedroht wurde. Das mag juristisch richtig sein, moralisch ist es das nicht. Der Kindsmörder inszeniert sich als Opfer – und wertet das wirkliche Opfer Jakob von Metzler herab.

Auch DIE ZEIT schreibt:

In einem Punkt sind alle einig: Die Entschädigung für den Mörder war rechtmäßig. Ob dies auch moralisch gerechtfertigt ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Auf Facebook wird argumentiert:

Rechtmäßig ist das Urteil in Ordnung aber Recht und Moral sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Christian Henne macht deutlich, was viele als „Unmoral“ spüren:

Das Gericht hätte eine Verwarnung aussprechen können und somit deutlich gemacht, dass ein Fehlverhalten von Seiten der Polizei vorlag. Es hätte damit aber auch deutlich gemacht, dass ein Täter wie Gäfgen einfach keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat und dass das Gericht die besonderen Umstände der Tat und auch die Angehörigen berücksichtigt.

Es geht also um „besondere Umstände“, um gute Zwecke und Gründe für die Folter, nicht zuletzt um die Rettung des Kindes. So schreibt Henne:

Man stelle sich einen Tatort vor, in dem die Ermittler einfach in dem Falle zwei Tage abwarten, weil der Hauptverdächtige nicht kooperieren will. Das Kind hätte bei einem straffen Verhör gerettet werden können, starb aber während dieser 2 Tage. Wäre das nicht ein falscher Film?

Und hier zeigt sich, wie stark die konsequentialistische Argumentation greift. Der Nutzen („Kind retten“) ist höher zu bewerten, als das Prinzip („Gleichheit vor dem Gesetz“). In der Folge wird Folter legitim. Was als „straffe Verhöre“ sich hier als harmlos darstellt, sind aber Gewaltakte gegen Strafgefangene, die diesen Schmerzen zufügen können. Was das heißt, können wir in Abu Ghuraib sehen.

Ich frage mich: Warum befürwortet Henne nicht die Folter in Abu Ghuraib? Immerhin haben die Foltermethoden dort immer den Nutzen gehabt, Leben zu retten, gar Terror zu verhindern, oder? In den Folterverhören in Abu Ghuraib ging es immer darum, weitere Terrorverdächtige, weitere Namen aus den bereits Gefangen heraus zu pressen, weitere Terroranschäge zu verhindern, um im Endeffekt Leben zu retten und zwar nicht nur ein Leben, sondern sehr viele Leben. Liegen hier nicht auch „besondere Umstände“ vor? Genau genommen sind Foltermethoden aus der Sicht der Folterer, der Polizei grundsätzlich stets legitim: Es geht immer darum, weiteres Leben zu retten und Gutes in der Folge zu bewirken. Würden wir also Folter erlauben und sei es nur moralisch, in Ausnahmefällen, so würde es am Ende soviele gute Gründe für Folter geben, dass aus der Ausnahmeregelung die Regel wird. Und genau das versucht ein Rechtsstaat mit einem Grundgesetz zu verhindern. Es werden jegliche Ausnahmen oder Einzelfallargumentationen unterbunden, auch wenn diese gute Zwecke und Ziele verfolgen.

Warum ist das Gäfgen-Urteil, die Entschädigung für die Folter, die ihm angedroht wurde, nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch nicht zu beanstanden? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns fragen, warum der Staat sich dafür entschieden hat, ein Rechtsstaat zu sein, warum er wie ein Prinzipienfetischist den Gleichheitsgrundsatz aufrecht erhält, gar bei Verbrechern und Mördern, welche moralischen Gründe also dafür sprechen, keine Ausnahmen und keine Rechtfertigungen für Folter im Einzelfall zuzulassen. Wie bereits betont, liegt in jeder Ausnahme die Gefahr des Schlupflochs. Jeder Folterakt, jede Androhung von Folter, jede Polizeigewalt, könnte im Einzelfall immer irgendwie gut begründet werden, denn immer es geht um die Rettung von Leben, um das Aufdecken oder Verhindern von weiteren möglichen Verbrechen. Es geht im Grunde bei der Anwendung von Folter immer darum, Schlimmeres als die Folter zu verhindern. Es geht immer darum Folgen zu verhindern, die im Grunde immer furchtbarer sind, als die im Gegensatz dazu als harmlos relativerte und so weichgespüle, weil legitim wirkende Folter oder  Folterandrohung. Es geht bei jeder Folter immer um das Bewahren von Frieden, Sicherheit, Wohlstand oder Leben. Es geht meist am Ende immer das Wohl der Kinder oder um das Wohl Aller. Es würde immer wieder gute Gründe geben, Folter anzuwenden und es wären immer gute Folgen oder es wäre immer ein guter Nutzen herleitbaar. Auf der Grundlage von Ausnahmsweise- oder Einzefall-Rechtfertigungen („der hat es ausnahmsweise mal verdient“) sind Menschen  bereit, mit Folter zu drohen, Folter oder Gewalt gegen Verdächtige oder im Endeffekt Folter gegen „Feinde“ anzuwenden. Es sind ferner oder allgemein gesagt immer gute Günde, Zwecke oder „besondere Umstände“ da, den Nachbar zu verprügeln, in den Krieg zu ziehen oder Völker auszurotten. Und nicht zuletzt sind es Kinder- oder Jugendschutzgründe, die nicht nur Gewalt und Mord rechtfertigen („Todesstrafe für Kinderschänder“). Es müsse meist auch Kinder- und Jigendschutzgründe herhalten, um Verbote, Zwänge oder Sperren zu etablieren, die die Freiheit des Einzelnen  bedrohen, die im Endeffet die Freiheit des Bürgers oder schließlich den Rechtsstaat bedrohen. Und dann wird es nötig, nicht nur gegen Folter vorzugehen, sondern ferner gegen staatliche  Überwachung, die ja auch immer mit „besonderen Umständen“, mit einer Terrorgefahr oder mit dem Kinder- und Jugendschutz begründet wird.

Die Menschen- und Grundrechte sind so starr, so unflexibel, so ausnahms- und bedingungslos und so prinzipiell formuliert, sie lassen keine Einzelfälle oder Ausnahmen oder „besondere Umstände“ zu, in der diese hintergangen werden dürfen. Eben weil der Mensch oder weil der Staat bzw. die Polizei fähig ist, diese Ausnahmeregelungen dann barbarisch auszunutzen und zu missbrauchen, weil er fähig ist, dann alles, was er tut, sich anhand dieser Ausnahmeregelung schön zu reden oder weil es immer höhere Ziele gibt, um  bewährte Prinzipien, wie die Demokratie, die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Freiheit auszuhelbeln. Nicht zuletzt auch, um mit der Hilfe von Ausnahmeargumentationen Diskriminierungen zu erlauben, um Feindbilder, um Menschen, die nicht so gleich sind, wie alle, zu konstruieren, die daraufhin als das „Böse“ schlechthin betrachtet werden, die zu Freiwild  werden und zur Entrechtung, zur Entmündigung, zur Enthumanisierung oder Vernichtung freigegeben werden, immerhin gelten für diese ja „besondere Umstände“, sind ja auch „besondere Umstände“. Und gerade Staftäter gehören schnell und häufig dazu, immerhin haben die ja „böse Taten“ begangen.So schreibt die Springerpresse:

Das Urteil, welches Magnus Gäfgen Entschädigung zuspricht, ist falsch. Auch wenn er sich als Opfer gibt, Gäfgen ist und bleibt Täter.

und

Das Frankfurter Landgericht habe dem Täter mit seinem Urteil eine Genugtuung verschafft, die er nicht verdiene.

Und geht davon aus, Recht müsse man sich „verdienen“. In dem Sinne wird das Recht zum Lohn, das einem erst zusteht, wenn man Gutes tut, wenn man es sich also erarbeitet. Wer nichts Gutes tut, Straftaten verübt, „verdiene“ also keine Rechte.

Viele User auf Facebook gehen in Diskussionen gar davon aus, „so einer wie Gäfgen“, also Straftäter seien keine Bürger mehr, keine Menschen, sondern wilde Tiere und müssten eigentlich so behandelt werden, wie Vieh, müssten in Käfige am besten für immer und ewig eingesperrt werden.  Viele meinen, diese Mörder, die Gäfgens seien ja eh keine Menschen, sondern Verbrecher, eben „Täter“ und hätten daher ihren Anspruch auf Menschen- und Grundrechte verwirkt und dürften nicht gleich behandelt werden, wie Bürger. So argumentieren viele wirklich, so auch die Springerpresse:

Gäfgen gibt das traumatisierte Opfer, er ist und bleibt aber ein Täter

Was das in der Realiät bedeutet, wenn die praktische Umsetzung einer vermeintlichen legitimen Entrechtung von Straftätern oder Verdächtigen bedeutet, haben wir in Abu Ghuraib gesehen.Und so schreibt der Kommentator „Werfi“ unter dem Artikel der Springerzeitung:

Es passiert nicht oft, aber manchmal finde ich die Todesstrafe eine gute Sache …

In Abu Ghuraib konnten wir zusehen, was passiert, wenn wir Folter „ausnahmsweise“ und „unter bestimten Umständen“,, eben „manchmal“ d.h. in Terrorgefahrzeiten zulassen. Immerhin seien das ja Terroristen und die hätten das ja „verdient“, sagt man. Und Gäfgen, das ist auch „so einer“, eben ein „Feind der Gesellschaft“, für den keine Bürgerrechte mehr gelten, sondern das Feindstrafrecht, wie es Günther Jakobs 1985 darstellte. Bei Wikipedia heißt es:

Der Begriff Feindstrafrecht ist eine 1985 vom deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Günther Jakobs vorgeschlagene Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen (sog. Staatsfeinden) die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr. Als Gegenbegriff prägte Jacobs den Ausdruck „Bürgerstrafrecht“. Das Konzept wird von den meisten Strafrechtlern und Rechtsphilosophen demokratisch verfasster Staaten abgelehnt.

Dieses Feindstrafrecht, die Ungleichbehanldung von Menschen mit Ausnahmeregelung, wie der „Gefahrenabwehr“ in „Ausnahmesituationen“, lehne ich ab. Es darf nicht zulässig sein! Das Folterverbot, die Menschenwürde und die Gleichheit vor dem Gesetzmuss allgemein, für alle gelten und zwar ausnahmslos. Das sagt das Prinzip der Gerechtigkeit und das diese ist ein moralisches Prinzip. Überhaupt: Wo fängt denn der Ausnahmefall an, wo hört er auf? Der Twitter-User @vo_bonn fragt zu Recht:

Wo soll denn die Grenze sein, ab der die Würde des Menschen abgeschafft werden soll?

Und natürlich muss bei Anwendung der Folter oder der Folterandrohung im Rechtsstaat, der Schuldige die Verantwortung für sein Fehlverhalten tragen und die Strafe auf sich nehmen und selbstverständlich ist eine Entschädigung an das Folteropfer zu zahlen und zwar unabhängig und bedingungslos davon, was das Folteropfer getan hat oder wer er ist, ob gleichzeitig Täter ist oder nicht und unabhängig davon, ob die Folter einen positiven Nutzen oder Sinn hatte oder nicht. Das Folterverbot muss allgemein, muss kategorisch gelten, unabhängig von den „besonderen Umständen“, die im Grunde ja immer wieder konstruiert werden können. So sagte bereits Kant:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Wenn du für Folter bist, musst du wollen, dass es allgemeines Gesetz wird, In dem Sinne: Wenn für Folterverbot, dann bitte als allgemeines Gesetz für alle! Wer heute bei Gäfgen Folter zulassen würde oder ihm die Entschädigung verweigern würde, schafft moralisch legitime Schlüpflöcher für Folter und sät so den Samen für eine Gesellschaft, in der Folter immer legitimer wird, weil es dann immer mehr Schlupflöcher geben wird, bis das Folterverbot marginalisiert wird und sich so abschafft. Er schafft so Legitimationen für Polizeigewalt und Polizeiwillkür. Dann verlieren wir alle.

In dem Sinne: Wehret den Anfängen! Gegen Folter, Polizeigewalt und Ausgrenzung! Für die bedingslose Geichheit aller vor dem Gesetz!

© Copyright bei Udo Lihs, 2011

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Mein Austritt aus der SPD – Ein offener Brief

3 Jun

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen sofortigen Austritt aus bzw. die Niederlegung meiner Mitgliedschaft in der SPD.

Zu meinen Gründen:

1.Die SPD hält immer noch an den Mythos der Vollbeschäftigung fest. Als Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens sehe ich für mich keine Perspektive in der SPD.

2.Ich betrachte Menschen als Individuen, mit ihrer jeweiligen individuellen Biografie und Sozialisation, jeweils unter den vielfältigen Bedingungen ihres jeweiligen Umfelds. Ich kann es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren, in einer Partei Mitglied zu sein, in der es Mitglieder gibt, die die Individualität und die jeweilige Sozialisation von Menschen ignorieren und die jene stattdessen in Volksgruppen zusammenfügen, nur um diese dann genetisch nach irgendeiner verkürzten, falschen und pseudowissenschaftlich konstruierten Vorstellung von „Intelligenz“ zu beurteilen, wobei bei jenen Mitgliedern „natürlich“ herauskommt, dass die „fremde“ Volksgruppe weniger „klug“, gar weniger „tüchtig“ sein soll, als die eigene und die so „höherwertige“ Volksgruppe, welche  durch die Bedrohung der „Fremden“ sich quasi „abschafft“. Es ist für mich unbegreiflich, dass die SPD es nicht wagt, den „Genossen“ Sarrazin und v.a. seine Anhänger in der SPD auf diesen polemischen, unsinnigen, weder sinnvollen, eher lächerlichen Chauvinismus hinzuweisen und mit ihm und mit seinen Fans dieses Problem gründlich zu debattieren und ihn und seine Befürworter auf seine wissenschaftlichen Fehler hinzuweisen bzw. Leute zu unterstützen, die das getan haben. Diese Aufgabe überlässt man stattdessen der Urania und vielen weiteren Kulturhäusern. Ansonsten schweigt man in der SPD. Stattdessen wird in der SPD langwierig, monatelang von einem Ausschlussverfahren geredet, um dieses irrationale Projekt im Endeffekt dann doch wieder möglichst schnell und für mich unbegründet wieder aufzuheben. Diesen Unsinn halte ich nicht mehr aus, mit diesem will ich nichts zu tun haben. In diesem Zusammenhang zitiere ich gerne Herrn Sergey Lagodinsky:

Ich kann es in einer Partei mit Sarrazin aushalten, aber ich kann es nicht in einer Partei aushalten, die sich aus Angst vor dem Stammtisch einem Sarrazin nicht stellen will“ . (taz.de)

3. Ich kann und will nicht mehr in einer Partei sein, in der ein Bezirksbürgermeister durch Talkshows tingelt, um dort unwissenschaftlichen, populistischen Unsinn zu erzählen, so z.B. den Quatsch, dass jeder lediglich und nur für sich selbst verantwortlich ist und dass jeder Arbeit kriegen könnte, wenn er wolle, wenn er nur tüchtig wäre und der politische Gegner pauschal als „politisch korrekt“ verballhornt, der statt zu verstehen lieber abwertet und so jede Vernunft vermissen lässt. Ich sage: Wer junge Menschen mit sozialen Problemen in sozialen Brennpunkten die Verantwortung zuschiebt, verdrängt somit seine eigene Verantwortung, für diese junge Menschen im Bezirk Perspektiven zu eröffnen (z.B. durch flächendeckende notwendige Schulreformen, nicht nur am Campus Rütli) und Arbeitsplätze zu schaffen. Was soll ich noch in einer Partei, in der das Mär von der Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Ignoranz der sozialen, vom Bezirk gemachten Umstände gepredigt wird? Dann kann ich auch zur FDP gehen.

4. Als Pädagoge kann es weiterhin nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, in einer Partei zu sein, die in der Frage der Jugendgewalt mit mehr Polizeipräsenz auf U-Bahnhöfen, quasi mit einer sinnlosen und überhaupt nicht nachhaltigen Law-&-Order-Politik antwortet, die also mit einer Politik antwortet, die sich quasi mehr um eine gefühlte Sicherheit kümmert, als um das Erkennen von sozialen Ursachen und komplexen Strukturen mit dem Ziel des Lösens von Problemen auf der Grundlage dieser. Hierzu gehört v.a. der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, der Aufbau und die Förderung von Jugendzentren und Jugendclubs und die Förderung von Jugendmaßnahmen zur Gewaltprävention in Schulen. Hierzu gehört v.a. Bedingungen zu schaffen, den Frust aus den Köpfen zu bekommen. Das kann nur gelingen, wenn man Schülern Erfolgserlebnisse verschafft. Das geht aber aber nicht, wenn ein Bezirksbürgermeister von oben herab brüllt: „Du bist für dich selbst verantwortlich.“ und sonst nichts tut. Ich kann nicht mehr in einer Partei sein, die sich in der Frage der Jugendgewalt nicht mehr von ihrem Konkurrenten, der CDU, unterscheidet, die lieber bewaffnete Polizisten sieht, als Jugendliche in Arbeit und mit Perspektive. Ich bin in die SPD eingetreten, weil die SPD es immer gewagt hat, soziale Prozesse und Strukturen zu verstehen. Dazu scheint die SPD nicht mehr in der Lage zu sein. In einer Partei, die nur noch irrational reagiert, statt rational zu verstehen will ich nicht mehr sein.

5. Ich kann es weiterhin nicht mehr aushalten, in einer Partei zu sein, in der politische Gegner als „rot lackierte Faschisten“ bezeichnet werden und in der niemand den Innensenator dafür rügt. Diese Sprache ist für eine regierende Partei, die im Rahmen politischer Bildung Vorbildfunktion für Jugendliche einnehmen sollte, schlicht unangemessen, zutiefst irrational und sinnlos und wieder einmal ein Zeichen mangelnder Vernunft.

Diese und weitere Gründe, insb.die zunehmende Vernunftslosigkeit in der SPD haben mich bewogen, aus der SPD auszutreten, ich sehe in ihr keine Perspektiven mehr für mich.

Mit freundlichen Grüßen,

Udo Lihs

© Copyright bei Udo Lihs, 2011

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